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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 28 KR 113/20

Gesetze: § 226 Abs 2 S 2 SGB V vom ; § 226 Abs 2 S 2 SGB V vom ; § 229 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB V; § 229 Abs 1 S 3 SGB V; § 57 Abs 1 S 1 SGB XI; § 1 BetrAVG; GG

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Beitragspflicht der Kapitalleistung aus einer vom Arbeitgeber des Versicherten vor dem begründeten betrieblichen Altersversorgung.

2. Die auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung anzuwendende Freibetragsregelung nach § 226 Abs 2 S 2 SGB V in der Fassung des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes vom gilt (erst) ab dem .

Fundstelle(n):
HAAAJ-24801

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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 18.03.2022 - L 28 KR 113/20

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