Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Personengesellschaften als Organgesellschaft
Die Beurteilung der umsatzsteuerlichen Organschaft ist seit Jahren aufgrund bestehender Rechtsunsicherheiten ein großes Problem. Das gilt in besonderem Maße hinsichtlich der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Personengesellschaften als Organgesellschaften Teil des Organkreises sein können. Die Folgerechtsprechung zu der EuGH-Entscheidung Larentia + Minerva und Marenave Schiffahrt ( ) vom V. und XI. Senats des BFH divergierte (, BStBl 2017 II S. 547 und , BStBl 2017 II S. 581). Mit den Folgefragen setzte sich der EuGH erneut auseinander. Es bleibt zu hoffen, dass diese Entscheidung einen Schritt zur Rechtsklarheit beitragen wird.
I. Leitsatz
Art. 11 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist im Licht der Grundsätze der Rechtssicherheit, der Verhältnismäßigkeit und der steuerlichen Neutralität dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die die Möglichkeit für eine Personengesellschaft, zusammen mit dem Unternehmen des Organträgers eine als ein Mehrwertsteuerpflichtiger zu behandelnde Personengruppe zu bilden, davon abhängig macht, dass Gesellschafter...