Corona und die Auswirkungen auf die Rechnungslegung
1. Aufl. 2021
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Von Prof. Dr. Hanno Kirsch
I. Sachverhalt
Die Autozuliefer-AG (A-AG) mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland hat einen vorläufigen IFRS-Abschluss zum aufgestellt. Das Geschäftsjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein. Im Ausgangszustand sollen weder aktive noch passive temporäre Differenzen vorhanden sein. Die nachstehenden Sachverhalte sind jedoch noch für ihre Berücksichtigung im IFRS-Abschluss per zu würdigen und gegebenenfalls anzupassen:
(1) Produktionslinie für die Herstellung von Hauptscheinwerfern
Die A-AG hat eine spezielle Produktionslinie für die Herstellung von Hauptscheinwerfern eines bestimmten Autotyps (T) des Automobilherstellers H aufgebaut (vorläufiger Buchwert i. H. der fortgeführten AHK per : 7,5 Mio. €). Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Absatzrückgänge bei dem Automobilhersteller H, hat dieser sich entschlossen die Produktion – des in Rede stehenden Autotyps T – bis zum einzustellen und sich stattdessen auf andere Automobiltypen zu konzentrieren. Da die bei der A-AG aufgebaute Produktionslinie nur noch eine geschätzte Restnutzungsdauer (zugleich Rest-Abschreibungsdauer) von vier Jahren hat und ei...