Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
FG München | Keine Steuerfreiheit für Arbeitgeberbeiträge an eine österreichische betriebliche Vorsorgekasse
Die Beiträge eines österreichischen Arbeitgebers gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 (österreichisches) Betriebliches-Mitarbeiter-und-Selbständigen-Versorgungsgesetz – BMSVG – an eine österreichische betriebliche Vorsorgekasse sind nicht gem. § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei.
Der österreichische Arbeitgeber des Klägers hatte in den Streitjahren 2013 und 2014 Beträge an eine österreichische betriebliche Vorsorgekasse geleistet. [i]Loslösung von Sicherungszwecken ist dem inländischen Versicherungssystem fremd, darum andere Bewertung2013 hatten er und seine Ehefrau (Klägerin) ihren Wohnsitz von Österreich noch Deutschland verlegt und dabei ihre Beschäftigung in Österreich beibehalten. Die Kläger machten geltend, dass die Beiträge gem. § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei seien. Nach § 3 Nr. 62 EStG sind Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers steuerfrei, soweit der Arbeitgeber dazu na...