Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Rechtsformbeschränkung für Organgesellschaften ist unionsrechtswidrig
Auf ein Vorabentscheidungsersuchen des , NWB MAAAH-40194) hat der (NWB WAAAH-76513) entschieden, dass die in § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG normierte Rechtsformbeschränkung für Organgesellschaften unionsrechtswidrig ist. Damit ist insbesondere die neue Rechtsprechung des V. Senats des BFH obsolet, der im Anschluss an die EuGH-Entscheidung in der Rechtssache Larentia + Minerva unter Rückgriff auf den Grundsatz der Rechtssicherheit versucht hat, die Rechtsformbeschränkung für Organgesellschaften weitgehend zu erhalten. Der EuGH hat demgegenüber nunmehr klargestellt, dass die Vorgaben aus Art. 11 MwStSystRL einen Ausschluss von Personengesellschaften jedweder Art von der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft nicht zulassen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Eine finanzielle Eingliederung ist auch bei Personengesellschaften möglich
[i]EuGH, Urteil v. 15.4.2021 - Rs. C-868/19, NWB WAAAH-76513 Der EuGH stellt in seiner Entscheidung zunächst heraus, dass die von Art. 11 Abs. 1 MwStSystRL vorgegebene „enge Verbundenheit“ im Hinblick auf gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen nicht rechtsformabhängig ist.