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NWB Nr. 19 vom Seite 1359

Equal Pay: Der lange Weg von der Idee zur Umsetzung

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1388Der Grundsatz der Entgeltgleichheit ist als politische Forderung so alt wie die Arbeiterbewegung insgesamt und reicht zumindest bis in das 19. Jahrhundert und die beginnende Industrialisierung zurück. In der Folge der sich wandelnden Wirtschafts- und Arbeitswelt wurden dann schrittweise weitere praktische Anwendungsfelder unter diesen Sammelbegriff gefasst.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Gleiches Geld für gleiche Arbeit

[i]Schwierige BestimmungMit dem Leitsatz „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ werden die entscheidenden Fragen aufgeworfen, denn eine Definition „gleicher“ Arbeit fällt wegen der inzwischen sehr vielfältigen Arbeitswelt naturgemäß schwer. Und genauso schwierig ist es für die Praxis, den Grundsatz gleichen Gelds für gleiche Arbeit mit dem ebenfalls für die Wirtschaftswelt prägenden Prinzip der Privatautonomie in Einklang zu bringen.

[i]Arbeitnehmerüberlassung und unterschiedliche Bezahlung von Mann und FrauDer für das heutige Recht maßgebliche Kernbereich der Anwendung des Equal Pay-Grundsatzes ist der Bereich der Arbeitnehmerüberlassung. Dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) folgend stellt sich die Frage der Entgeltgleichheit auch im Hinblick auf eine real unterschiedliche Bezahlung von Männern und Frauen. Der Blick auf di...

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