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NWB Nr. 19 vom Seite 1358

Abkehr von organschaftlichen Ausgleichsposten

Neue Entwicklungen im Rahmen des KöMoG hin zu einer Einlagelösung

Sergej Müller

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1374Der Bundestag hat am erstmals den Entwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG, BT-Drucks. 19/28656) beraten. Der Gesetzentwurf enthält u. a. eine Neuregelung in § 14 Abs. 4 KStG, wonach das bisherige Ausgleichspostenmodell durch eine Einlagelösung ersetzt werden soll.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Hintergrund

[i]Einführung einer EinlagelösungDie Ausgleichspostenlogik entstammt historisch einer Auffassung der Finanzverwaltung, welche schließlich Aufnahme in die Körperschaftsteuer-Richtlinien und in das Gesetz gefunden hat. Die Bildung von Ausgleichsposten war in der Vergangenheit Gegenstand finanzgerichtlicher Verfahren und wurde durch diese bestätigt. Allerdings gab es in der Gesetzgebungshistorie auch immer wieder Stimmen, welche sich für die Implementierung einer Einlagelösung ausgesprochen haben. Diese Einlagelösung soll nunmehr durch das KöMoG umgesetzt werden.

Geplante Neuregelung

[i]Abbildung auf Ebene des Organträgers über den BeteiligungsbuchwertWährend die Bildung von steuerlichen Ausgleichsposten in der Vergangenheit zu diversen Steuergestaltungs- und Stundungsmöglichkeiten geführt hat, soll die Einlagelösung die bilanziellen Effekte auf Ebene des Organträgers direkt über den Beteiligungsbuchwert an der Organgesellschaft ...

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