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Nachhaltigkeit | Delegierte Verordnung zur EU-Klimataxonomie für die Berichterstattung CSR-berichtspflichtiger Unternehmen ab 2022
Zeitgleich mit der Vorlage des Entwurfs der Corporate Sustainability Reporting Directive hat die EU-Kommission die vorläufige Fassung einer delegierten Verordnung veröffentlicht, die die technischen Kriterien zur Definition von Aktivitäten, die wesentlich zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen, festlegt. Der delegierte Rechtsakt soll Ende Mai formal angenommen werden, wenn die Übersetzungen in alle EU-Sprachen vorliegen.
Die EU-Taxonomie-Verordnung verpflichtet bestimmte Unternehmen, die eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung i. S. von §§ 289b, 315b HGB erstellen und veröffentlichen, in ihrer CSR-Berichterstattung die jeweiligen Anteile der auf nachhaltige Aktivitäten entfallenden Umsatzerlöse, Investitionen und Betriebsausgaben (Taxonomie-Quoten) anzugeben. Für die beiden ersten Umweltziele Klimaschutz und ...