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Das Public Country-by-Country Reporting in der EU
Aktuelle Überlegungen zur Einführung zusätzlicher Transparenzanforderungen für Unternehmen
Zum [i]Rat der EU, Mitteilung v. 3.3.2021 unter https://go.nwb.de/ghrbo Zwecke einer höheren Steuertransparenz hinsichtlich multinationaler Unternehmensgruppen soll das sog. Public Country-by-Country Reporting (Public CbCR) in der EU eingeführt werden. Dieser Beitrag widmet sich der entsprechenden Diskussion um den Entwurf der EU-Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU), der diese Änderungen aufnimmt. Dazu werden hier die vom Rat der EU vorgeschlagenen Regelungen des Public CbCR dargelegt und aus EU-rechtlicher Sicht sowie in Bezug auf die zentralen Implikationen evaluiert.
Durch das vorgesehene Public CbCR sollen bestimmte in der EU tätige Unternehmen und Niederlassungen verpflichtet werden, ertragsteuerliche Informationen zu erstellen und offenzulegen.
Damit kämen in Zukunft bei Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes zusätzliche Transparenzanforderungen auf in der EU tätige Unternehmen zu. Denn zusätzlich zu dem erwartbaren erhöhten Compliance-Aufwand für Unternehmen muss nun insbesondere überprüft werden, ob die Allokation der Gewinne zwischen verbundenen Unternehmen auch die Öffentlichkeit überzeugen kann.
Der mit dem Public CbCR verfolgte Transparenzansatz der EU steht dabei im Widerspruch zu den bisherigen Ansichten der OECD. Bislang durften sich die Steuerpflichtigen darauf verlassen, dass die CbCR-Daten von den Finanzverwaltungen nur in einem eng gesteckten Rahmen des internationalen Informationsaustausches zwischen den Finanzverwaltungen ausgetauscht werden dürfen.