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Gewerbesteuer | Tonnagebesteuerung: Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Änderung des § 7 Satz 3 GewStG
Die Beteiligten streiten über die Frage, ob bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags nach dem Rückwechsel der Klägerin von der Tonnagebesteuerung zur Besteuerung durch Betriebsvermögensvergleich Absetzungen für Abnutzung auf den Teilwert des Schiffes zu berücksichtigen sind, ob Unterschiedsbeträge dem Gewinn hinzuzurechnen sind, die auf durch Tod oder Schenkung der Kommanditanteile aus der Klägerin ausgeschiedene Gesellschafter entfallen, und ob der Gewerbeertrag nach § 9 Nr. 3 Satz 2 GewStG zu kürzen ist, soweit er auf der Hinzurechnung von Unterschiedsbeträgen beruht. Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Im Fall des Übergangs von der pauschalen Gewinnermittlung nach § 5a EStG zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ergibt sich die AfA-Bemessungsgrundlage...BGBl 2019 I S. 2451