Gesetzgebung | Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (hib)
Der Finanzausschuss des Bundestages
hat den Weg für die Einführung elektronischer Wertpapiere freigemacht. In der
Sitzung des Ausschusses am
stimmten
die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die FDP-Fraktion dem
Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 19/26925) zu. Die Verabschiedung des
Gesetzes durch den Bundestag soll am
erfolgen.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung das deutsche Recht generell für elektronische Wertpapiere, also Wertpapiere ohne Urkunde, öffnen. In einem ersten Schritt soll die elektronische Begebung von Schuldverschreibungen ermöglicht werden, in kleinerem Umfang auch die Begebung von Anteilsscheinen. Die Regelung soll technologieneutral erfolgen, so sollen über Blockchain begebene Wertpapiere gegenüber anderen elektronischen Begebungsformen nicht begünstigt werden.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 603 (il)
Fundstelle(n):
NWB JAAAH-77913