Online-Nachricht - Mittwoch, 05.05.2021

Gesetzgebung | Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (hib)

Der Finanzausschuss des Bundestages hat den Weg für die Einführung elektronischer Wertpapiere freigemacht. In der Sitzung des Ausschusses am stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die FDP-Fraktion dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 19/26925) zu. Die Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag soll am erfolgen.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung das deutsche Recht generell für elektronische Wertpapiere, also Wertpapiere ohne Urkunde, öffnen. In einem ersten Schritt soll die elektronische Begebung von Schuldverschreibungen ermöglicht werden, in kleinerem Umfang auch die Begebung von Anteilsscheinen. Die Regelung soll technologieneutral erfolgen, so sollen über Blockchain begebene Wertpapiere gegenüber anderen elektronischen Begebungsformen nicht begünstigt werden.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 603 (il)

Fundstelle(n):
JAAAH-77913