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PiR Nr. 5 vom Seite 160

Abgang immaterieller Werte

WP Dr. Jens Freiberg

I. Einführung

Immaterielles Vermögen ist ein Produkt des menschlichen Geistes. Es ist aufgrund der fehlenden Körperlichkeit nicht eindeutig identifizierbar, kann aber überall und gleichzeitig in verschiedenster physikalischer Form vorkommen, steht jedoch nicht jedem überall und zur gleichen Zeit zur Verfügung. Die bilanzielle Abbildung ist durch eine besondere Skepsis gezeichnet. Während der Ansatz eines immateriellen Vermögenswerts als Konsequenz eines derivativen Erwerbs geboten ist, gelten für den originären Erwerb, also die eigene Schaffung – eine Entwicklung zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, somit eine Kategorisierung als Vorratsvermögen ausgeklammert (IAS 2.6(a)) – besondere Restriktionen. Falls nicht bereits ein generelles Aktivierungsverbot die bilanzielle Erfassung ausschließt (IAS 38.63), ist der Umfang des Ansatzes auf die Kosten der Entwicklungsphase, die erst mit Sicherheit über den künftigen Erfolg beginnt, begrenzt (IAS 38.57). Trotz der enormen Bedeutung immaterieller Werte für den Wert eines Unternehmens, findet nur ein Bruchteil den Weg in die Bilanz. Einmal aktiviertes – derivativ oder originär erworbenes – immaterielles Vermögen fü...

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