Umsatzsteuer | Steuerbefreiung für soziale Tätigkeit des Anwalts (BRAK)
Der EuGH hat entschieden, dass die
Tätigkeit eines Anwalts zum Schutz nicht geschäftsfähiger Erwachsener
grundsätzlich eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt. Diese Tätigkeit kann
von der Mehrwertsteuer befreit sein. Auf die entsprechende Entscheidung des
EuGH () macht die BRAK aktuell
aufmerksam.
Hierzu führt die BRAK weiter aus:
Eine Befreiung ist möglich, wenn die betreffenden Dienstleistungen eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden sind. Zudem muss der Anwalt für das Unternehmen, das er zu diesem Zweck betreibt, eine Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter besitzen.
Im Ausgangsfall ging es um einen bei der luxemburgischen Rechtsanwaltskammer zugelassenen Rechtsanwalt EQ, welcher eine Tätigkeit als Vertreter nicht geschäftsfähiger Erwachsener ausführt. Die luxemburgische Steuerverwaltung forderte im Jahr 2018 Nachzahlungen von Mehrwertsteuerbeträgen von ihm. EQ ist der Ansicht, dass es sich bei seiner Tätigkeit nicht um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt, welche der Mehrwertsteuer unterliegt, die Steuerverwaltung sieht dies angesichts der anwaltlichen Tätigkeit anders.
Quelle und weitere Informationen: BRAK, Nachrichten aus Brüssel v. 29.4.2021 (il)
Fundstelle(n):
TAAAH-77577