Online-Nachricht - Montag, 03.05.2021
RückAbzinsV | Abzinsungszinssätze für April 2021
Die Abzinsungszinssätze gem.
§ 253 Abs. 2
HGB für April 2021 können nun auf der Internetseite der
Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Nach BilMoG sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.
Quelle: Deutsche Bundesbank
Fundstelle(n):
FAAAH-77573