Steuerbarkeit der Probandenhonorare
für Teilnahme an medizinische Studien
Leitsatz
1. Die Teilnahme
an einer mehrwöchigen medizinischen Studie, die der Steuerpflichtige jederzeit
beenden kann, erfolgt freiwillig.
2. Das hierfür an den Steuerpflichtigen
gezahlte Probandenhonorar ist kein nicht steuerbares Schmerzensgeld,
sondern führt zu steuerbaren sonstigen Einkünften im Sinne des §
22 Nr. 2 EStG.
3. Dies gilt auch dann, wenn
der Steuerpflichtige wirkstoffhaltigen Präparaten oder Placebos
ausgesetzt wird und wiederholt medizinisch untersucht wird, teilweise
Eingriffen in die körperliche Integrität durch Blutprobenentnahmen
unterliegt und sich in seiner Lebensführung für gewisse Zeit Einschränkungen
unterwirft.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2021 S. 6 Nr. 49 DStRE 2022 S. 88 Nr. 2 EFG 2021 S. 1103 Nr. 13 KÖSDI 2021 S. 22348 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 24/2021 S. 1704 SAAAH-77547
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Online-Dokument
Finanzgericht
Rheinland-Pfalz
, Urteil v. 18.03.2021 - 4 K 1017/20
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