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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 4 K 1017/20 EFG 2021 S. 1103 Nr. 13

Gesetze: EStG § 22 Nr. 3 ; EStG § 9 Abs. 4; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchstabe a ; EStG § 33a

Steuerbarkeit der Probandenhonorare für Teilnahme an medizinische Studien

Leitsatz

1. Die Teilnahme an einer mehrwöchigen medizinischen Studie, die der Steuerpflichtige jederzeit beenden kann, erfolgt freiwillig.

2. Das hierfür an den Steuerpflichtigen gezahlte Probandenhonorar ist kein nicht steuerbares Schmerzensgeld, sondern führt zu steuerbaren sonstigen Einkünften im Sinne des § 22 Nr. 2 EStG.

3. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige wirkstoffhaltigen Präparaten oder Placebos ausgesetzt wird und wiederholt medizinisch untersucht wird, teilweise Eingriffen in die körperliche Integrität durch Blutprobenentnahmen unterliegt und sich in seiner Lebensführung für gewisse Zeit Einschränkungen unterwirft.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2021 S. 6 Nr. 49
DStRE 2022 S. 88 Nr. 2
EFG 2021 S. 1103 Nr. 13
KÖSDI 2021 S. 22348 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 24/2021 S. 1704
SAAAH-77547

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Urteil v. 18.03.2021 - 4 K 1017/20

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