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Eilrechtsschutz auf Vorsteuerauszahlung während einer laufenden Umsatzsteuer-Sonderprüfung
Behält ein Finanzamt Vorsteuerbeträge zurück, kann dies einen Unternehmer an den Rand seiner wirtschaftlichen Existenz bringen. Im Einzelfall kann der Weg zum Finanzgericht die letzte Rettung sein, wie der Beschluss des Hessischen (NWB WAAAH-59127) zeigt.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Sachverhalt
[i] Hessisches FG, Beschluss v. 13.3.2020 - 1 V 276/20, NWB WAAAH-59127 Die Antragstellerin, die einen Großhandel mit Handyzubehör betreibt, machte in Umsatzsteuervoranmeldungen einen Überschuss an Vorsteuerbeträgen geltend. Dieser resultierte größtenteils aus Rechnungen eines Unternehmens A, mit dem die Antragstellerin erst kurz vorher ihre Geschäftsbeziehungen aufgenommen hatte. Das Finanzamt stimmte weder den Voranmeldungen gem. § 168 Satz 2 AO zu, noch zahlte es den Vorsteuerüberhang aus. Seiner Ansicht nach sei erst der Abschluss der eingeleiteten Umsatzsteuer-Sonderprüfung abzuwarten, da die Antragstellerin möglicherweise in einen Umsatzsteuerbetrug mit dem Unternehmen A sowie dessen Vorlieferanten verwickelt sei. Bis zuletzt erbrachte das Finanzamt jedoch weder einen objektiven Nachweis für eine Betrugsbeteiligung der Antragstelllerin noch für deren Bösgläubig...