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Private Investitionen in Kryptowerte (Teil 1)
Blockchain, Coins, Wallets, Kryptowährungen & Co. – Begriffe, die in den letzten zehn Jahren einen festen Platz im Kapitalanlagebereich erlangt haben und in Zukunft noch wesentlich an Bedeutung gewinnen dürften. Doch was bedeutet es eigentlich, einen Coin „zu besitzen“ oder einen solchen „zu übertragen“? Eine Beantwortung dieser Fragen bedingt eine Auseinandersetzung mit den technischen Grundlagen, die jedoch vielfach zugunsten einer unreflektierten Adaption von bildhaften Darstellungen und Analogien zur physischen Welt gemieden wird. Auf Basis dieses „Sachverhaltsverständnisses“ führt die steuerrechtliche Würdigung dann regelmäßig zu dem Ergebnis, dass Coins Wirtschaftsgüter darstellen, die der Steuerpflichtige erwerben, halten und veräußern kann. Geschieht dies innerhalb der Jahresfrist muss der Steuerpflichtige dabei erzielte Gewinne als Einkünfte aus einem privaten Veräußerungsgeschäft versteuern. Der vorliegende Beitrag zeigt grundlegende Aspekte auf, deren Beachtung bei der steuerrechtlichen Würdigung von Investitionen in Kryptowährungen zwingend ist und zu anderen Ergebnissen führt.
Kernaussagen
Ein Coin ist ein rein netzwerkinternes Phänomen in Form e...