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Erbrecht | Konkludente Rechtswahl bei Berliner Testament (BGH)
Die Entscheidung
des Bundesgerichtshofs
Der
entschieden: Die Frage, ob ein Erblasser
eine konkludente Rechtswahl in seinem Testament getroffen hat, ist
unionsautonom und daher nicht unter Rückgriff auf das hypothetisch gewählte
Recht zu beurteilen.
Rechtlicher
Hintergrund
Seit dem
gilt
für die internationale Beurteilung von Erbfällen die Europäische
Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Die EuErbVO harmonisiert das internationale
Erbrecht innerhalb der EU (mit Ausnahme von Dänemark). Das anwendbare Recht
wird an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers angeknüpft. Dies in
Abkehr vom bis dahin gültigen Staatsangehörigkeitsprinzip des deutschen
internationalen Erbrechts.
Auf den Nachlass eines E...