Frage der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes durch Aushändigung von bestellten Fotografien und damit gleichzeitiger Übertragung
der Nutzungsrechte nach UrhG
Leitsatz
1. Der Übertragung der Nutzungsrechte kommt im Vergleich zur Erstellung und Aushändigung der Fotos demgegenüber eine untergeordnete
Bedeutung zu.
2. Das im Hinblick auf die streitgegenständlichen Umsätze dokumentierte Kundeninteresse an der Übertragung der Nutzungsrechte
steht der Würdigung der Rechteübertragung als untergeordnet nicht entgegen.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2021 S. 12 Nr. 47 DStRE 2022 S. 35 Nr. 1 UStB 2021 S. 185 Nr. 6 FAAAH-77051
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Online-Dokument
FG Münster, Urteil v. 25.02.2021 - 5 K 268/20 U, AO
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