Erbsteuerbefreiung eines Familienheims: Aufnahme der Selbstnutzung der
Wohnung nach Ablauf von sechs Monaten – Bestimmung zur Selbstnutzung bei
Verzögerung durch vorhersehbare Renovierungsarbeiten
Leitsatz
Der Erwerb einer vom Erblasser als Teils seines Grundvermögens genutzten Wohnung ist mangels der unverzüglichen Bestimmung
zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken nicht steuerfrei, wenn der Entschluss zur Selbstnutzung der Wohnung aufgrund im Einflussbereich
des Erwerbers liegender vorhersehbarer Umstände (Erforderlichkeit der Räumung und der Durchführung von Renovierungsarbeiten)
erst 18 Monate nach dem Erbfall umgesetzt wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): KAAAH-77045
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 10.03.2021 - 4 K 2245/19 Erb
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