Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die konsolidierte Schadensbetrachtung im Steuerberaterhaftungsprozess
Schadensberechnung bei Einbeziehung dritter Vermögensinteressen – BGH IX ZR 228/19
Ein Schadensersatzanspruch des Mandanten gegen seinen Steuerberater setzt nicht nur eine Pflichtverletzung des Steuerberaters (Verstoß gegen die Pflichten aus dem Mandatsvertrag) voraus, sondern auch, dass dem Mandanten gerade durch die Pflichtverletzung ein haftungsrechtlich relevanter Schaden entstanden ist. Der Bundesgerichtshof (, NWB OAAAH-64399) hat kürzlich klargestellt, unter welchen (engen) Voraussetzungen bei der Berechnung des Schadens nicht nur auf das Vermögen des Mandanten selbst abzustellen ist, sondern daneben auch das Vermögen eines von dem Beratungsfehler ebenfalls betroffenen Dritten in die Schadensberechnung einzubeziehen ist.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Schadensermittlung durch Gesamtvermögensvergleich
[i]Steuerberatung ist „gefahrgeneigte Tätigkeit“Steuerberatung ist „gefahrgeneigte Tätigkeit“. Kein Berater kann sich davon freisprechen, dass ihm im Tagesgeschäft nicht auch einmal der eine oder andere Fehler in der steuerlichen Beratung seiner Mandanten unterlaufen könnte. Tröstlich ist dabei, dass den Mandanten durch eine Pflichtverletzung des Steuerberaters in vielen Fällen gar kein Schaden entsteht, da sich entweder keine ste...