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Der steuerfreie Sanierungsgewinn in Zeiten der Corona-Pandemie und im Lichte des SanInsFoG
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1235Anders als die insolvenzrechtlichen Maßnahmen waren steuerliche Sanierungsmaßnahmen zwar nicht unmittelbar Gegenstand pandemiebezogener Gesetzgebung. Die Steuerbefreiung von Sanierungserträgen nach § 3a EStG wurde aber alsbald auch für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie reklamiert.
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Sanierung als Alternative zur Insolvenz in pandemiebedingter Unternehmenskrise
[i]Steuerbefreiung nach § 3a EStG als Krisenhelfer ...Nachdem die Steuerbefreiung gem. § 3a EStG und die sie begleitenden Regelungen des Körperschaft- und des Gewerbesteuergesetzes mit dem Einverständnis der EU-Kommission in Kraft treten und damit wieder Rechtssicherheit einkehren konnte, muss sich das Sanierungsprivileg unter den empfindlichen Einschränkungen vieler Unternehmen durch die COVID-19-Pandemie einer Bewährungsprobe unterziehen. Auf die Insolvenzbedrohung hat der Gesetzgeber mit dem COVInsAG v. (BGBl 2020 I S. 569) reagiert und u. a. die Insolvenzantragspflicht vorübergehend für die Unternehmen ausgesetzt, die pandemiebedingt insolvenzreif wurden, aber sanierungsfähig sind. Zugleich hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts – SanInsFoG v. (BGBl 2020 I S. 3256) die EU-Restru...