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Neue Umsatzfelder für Berufsträger und berufsnahe Angehörige durch das SanInsFoG
Der Gesetzgeber schafft mit den vorinsolvenzrechtlichen Sanierungsinstrumenten des SanInsFoG grundlegend neue und sich zu bewährende Betätigungsfelder für Berufsträger und berufsnahe Angehörige ab 2021. Hierzu zählt insbesondere eine neuartige Betätigung als sog. Restrukturierungsbeauftragter bzw. Sanierungsmoderator im Rahmen der nunmehr außerhalb des Insolvenzrechts möglichen Genesung.
Durch die Einführung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) v. (BGBl 2020 I S. 3256) wird ein Rechtsrahmen zur Ermöglichung insolvenzabwendender Sanierungen geschaffen. Dieser ermöglicht es Unternehmen zukünftig, sich auf der Grundlage eines von den Gläubigern mehrheitlich angenommenen Restrukturierungsplans zu sanieren. Mit diesem Rechtsrahmen wird die Lücke geschlossen, die das geltende Sanierungsrecht gelassen hat zwischen dem Bereich der freien, dafür aber auf den Konsens aller Beteiligten angewiesenen Sanierung, und der insolvenzverfahrensförmigen Sanierung mit ihren Kosten und Nachteilen gegenüber der freien Sanierung.
Die Instrumentarien des Rahmens sollen hierbei im Stadium der drohenden und noch nicht e...