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BBK Nr. 9 vom Seite 409

Umsatzsteuerliche Erleichterungen für Sachspenden

Karl-Hermann Eckert

[i]BMF, Schreiben v. 18.3.2021 - III C 2 - S 7109/19/10002 :001 NWB UAAAH-74655 und NWB KAAAH-74654 Unter einer Spende versteht man eine freiwillige Zuwendung für einen wissenschaftlichen, religiösen, kulturellen, wirtschaftlichen, politischen oder gemeinnützigen Zweck. Diese Zuwendungen können in Sachleistungen bestehen, in Geld oder in einem Verzicht auf eine Bezahlung für eine erbrachte Lieferung oder eine sonstige Leistung. Dieser Beitrag beschränkt sich auf die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Sachspenden unter besonderer Berücksichtigung zweier aktueller BMF-Schreiben sowie auf die Hinweise zur zutreffenden Verbuchung.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Ermittlung der Umsatzsteuer auf Sachspenden

[i]Sebast, Spenden, Kontierungslexikon NWB HAAAF-77292 Eine Sachspende wird umsatzsteuerrechtlich als unentgeltliche Wertabgabe aus dem Unternehmen nach § 3 Abs. 1b Satz 1 UStG den entgeltlichen Lieferungen gleichgestellt. Voraussetzung für diese Gleichstellung ist jedoch, dass für den Gegenstand der Entnahme oder dessen Bestandteile eine Berechtigung zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug bestanden hat.

Die entsprechende Sachspende unterliegt somit – auch in Ermangelung einer Gegenleistung – der Umsatzbesteuerung. Bemessungsgrundlage für d...

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