WP Praxis Nr. 5 vom Seite 141

Außergewöhnliche Unsicherheit

Ramona Riese | Verantw. Produktmanagerin | wp-redaktion@nwb.de

Liebe Leserinnen und Leser,

die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie treffen uns nach wie vor in allen Lebensbereichen, privat und beruflich. Wir alle führen ein Leben in Zeiten außergewöhnlicher Unsicherheit. Unternehmen sehen sich bei ihrer Finanzberichterstattung sowie Abschlussprüfer bei deren Prüfung vor besondere Herausforderungen gestellt.

Im Fokus steht dabei u. a. auch der Prognosebericht als Teil des Lageberichts. Für Abschlussprüfer ist dabei mehr denn je die Frage von Interesse, welche Aspekte bei der Prüfung der Prognoseberichterstattung im Rahmen einer Abschlussprüfung generell und speziell auch bei Prognosen unter außergewöhnlicher Unsicherheit zu beachten sind. Dieser Frage widmet sich der Beitrag von WP/StB Prof. Dr. Holger Philipps ab .

Unsicherheit besteht häufig auch dann, wenn es nach der Aufdeckung einen Falls von Bilanzbetrug oder von Wirtschaftskriminalität gilt, die Verantwortlichen zu benennen. Wirtschaftsprüfer sehen sich hohen Erwartungen bei dem Thema der Entdeckung solch betrügerischer Handlungen ausgesetzt. Accountancy Europe hat kürzlich ein Empfehlungspapier „Fraud: Recommendations to strengthen the Financial Reporting Ecosystem“ zur Verhinderung von Fraud veröffentlicht. Eine Analyse des Papiers von Prof. Dr. Stefan Behringer lesen Sie ab .

Kürzlich hat die Bundesregierung den Entwurf eines Lieferkettengesetzes vorgestellt, das deutschen Unternehmen Sorgfaltspflichten bezüglich der Einhaltung der Menschenrechte, Sozial- und Umweltstandards bei der Beschaffung ihrer Rohstoffe, Vorprodukte und bezogenen Waren auferlegen soll. Auch wenn die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes noch nicht feststeht, gilt es als sicher, dass es künftig in der Europäischen Union und in Deutschland verbindliche Vorgaben zur Überwachung der Lieferketten geben wird. WP/StB Katharina Völker-Lehmkuhl zeigt ab u. a. die künftigen Anforderungen an Unternehmen und Wirtschaftsprüfer auf.

Mit Datum vom hat die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) einen (neuen) Hinweis zur Durchführung und Dokumentation sowie einen (überarbeiteten) Hinweis zur Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle veröffentlicht. Die Satzung für Qualitätskontrolle (SaQK) wurde am in überarbeiteter Form durch den Beirat der WPK verabschiedet und ist am in Kraft getreten. WP/StB Dr. Reiner Deussen thematisiert ab , warum die Relevanz des „IDW Prüfungsstandards: Die Durchführung von Qualitätskontrollen in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW PS 140)“ durch die geänderte SaQK und die neuen Hinweise deutlich herabgesetzt wird.

Im November 2020 veröffentlichte wp.net seinen Prüfungshinweis (PH) Lagebericht 2020. Zwei empfehlende Hinweise der WPK führten zur redaktionellen Anpassung. wp.net PH Lagebericht (März 2021) – Prüfung des Lageberichts nach § 289 HGB von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften im Non-PIE-Segment (Gruppe 1) wurde nun von der WPK gebilligt (WP/StB Dipl.-Kfm. Mark Schüttler dazu ab ).

Ich wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre und gutes Gelingen bei Ihren Aufgaben.

Bitte bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Herzliche Grüße

Ramona Riese

Fundstelle(n):
WP Praxis 5/2021 Seite 141
NWB HAAAH-76625