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Zwingende Insolvenzantragsgründe ohne potenzielle Sanierungsoption durch das StaRUG
Wann ist ein Insolvenzantrag außerhalb der vorinsolvenzrechtlichen Sanierungsoptionen des SanInsFoG unumgänglich?
Einen Überblick über zwingende Insolvenzantragsgründe bei der nahezu endlosen gesetzgeberischen Verlängerung der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht zu behalten, ist praktisch diffizil. Daher ist es umso wichtiger, die umfangreichen praktischen Neuregelungen nach zwingenden Eröffnungsgründen zu filtern, um den potenziellen Vorwurf einer Insolvenzverschleppung trotz krisenbedingter Sondersituation bereits präventiv zu unterbinden.
Die neuartigen Instrumente einer vorinsolvenzrechtlichen Sanierung sind bei zwingenden Insolvenzantragsgründen grundlegend ausgeschlossen.
Auch die verlängerte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sieht praktisch weiterhin zwingende Insolvenzantragsgründe vor. Diese hängen maßgeblich mit einer Erlangung und Wirksamkeit von Sofortgeldern im Rahmen der staatlichen Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie zusammen.
Die Neuregelungen zur vorinsolvenzrechtlichen Sanierung bieten eine eigenständige Sanierungsoption neben den insolvenzrechtlichen Eigenverwaltungsmechanismen, insbesondere dem insolvenzrechtlichen Schutzschirmverfahren des § 270b InsO.
I. Hintergrund
Im Oktober 2020 haben die deutschen Amtsgerichte insgesamt 1.084 Unternehmens...