Schätzung auf der Grundlage
der Richtsatzsammlung für Gastronomiebetriebe im summarischen Verfahren
Leitsatz
Im summarischen Verfahren ist die Schätzung eines Gastronomiebetriebs
(Restaurant mit portugiesisch-mediterraner Küche) auf der Grundlage
der Richtsatzsammlung unter Berücksichtigung des Mittelwerts der
Bandbreite der Rohgewinnaufschlagsätze (im Streitjahr 257 %) nicht
zu beanstanden, wenn sich der geprüfte Betrieb in guter Lage befindet,
in den sozialen Medien positiv bewertet und als gut besucht dargestellt
wird und keine substantiierten Gründe vorgetragen werden, die eine
schlechte Ertragslage nahelegen.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2021 S. 8 Nr. 22 DStRE 2021 S. 878 Nr. 14 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2021 S. 2014 YAAAH-76359
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Online-Dokument
Finanzgericht
Hamburg
, Beschluss v. 08.02.2021 - 2 V 122/20
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