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Finanzgericht Hamburg  Beschluss v. - 2 V 122/20

Gesetze: AO § 162

Schätzung auf der Grundlage der Richtsatzsammlung für Gastronomiebetriebe im summarischen Verfahren

Leitsatz

Im summarischen Verfahren ist die Schätzung eines Gastronomiebetriebs (Restaurant mit portugiesisch-mediterraner Küche) auf der Grundlage der Richtsatzsammlung unter Berücksichtigung des Mittelwerts der Bandbreite der Rohgewinnaufschlagsätze (im Streitjahr 257 %) nicht zu beanstanden, wenn sich der geprüfte Betrieb in guter Lage befindet, in den sozialen Medien positiv bewertet und als gut besucht dargestellt wird und keine substantiierten Gründe vorgetragen werden, die eine schlechte Ertragslage nahelegen.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2021 S. 8 Nr. 22
DStRE 2021 S. 878 Nr. 14
NWB-Eilnachricht Nr. 28/2021 S. 2014
YAAAH-76359

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Finanzgericht Hamburg , Beschluss v. 08.02.2021 - 2 V 122/20

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