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Vorsteuerabzug einer Managementholding auch bei Dienstleistungen
, rkr.
Ein rechtskräftiges Urteil des FG Hamburg geht ausführlich auf den Vorsteuerabzug einer Holdinggesellschaft ein. Dabei wird deutlich, dass auch niedrige Pauschalentgelte ausreichend sein können.
I. Leitsätze
1. Umsatzsteuerbare wirtschaftliche Leistungen einer Dachholding (Funktionsholding) an ihre Töchter begründen grundsätzlich unabhängig von qualitativen oder quantitativen Aspekten einen vollen Unternehmerstatus, sofern als Gegenleistung ein Sonderentgelt vereinbart worden ist. Durch das Halten dieser Beteiligungen wird kein eigener, nichtunternehmerischer Bereich begründet.
2. Für den Unternehmerstatus i. S. des § 2 UStG kommt es auf die Absicht der Erzielung umsatzsteuerbarer Umsätze an. Die tatsächliche Handhabung der Beteiligten in den auf das Streitjahr folgenden Jahren kann für die Prüfung der im Streitjahr bestehenden Umsatzerzielungsabsicht berücksichtigt werden.
II. Sachverhalt
Eine GmbH & Co. KG verfolgte den Unternehmensgegenstand der Beteiligung an Unternehmen, insbesondere als Kommanditistin an Schiffsgesellschaften. Im Streitjahr 2006 war sie an diversen Schiffsgesellschaften beteiligt. Im Jahr 2004 schloss die Gesellschaft mit ihren Beteiligungsgesellschaften einen Dienstleist...