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Photovoltaikanlage: Stromlieferung als selbständige Hauptleistung neben der Grundstücksvermietung
Niedersächsisches FG, Urteil v. 25.2.2021 - 11 K 201/19
Im Regelfall schließen Mieter Stromlieferungsverträge selbständig mit einem Stromanbieter ab. Immer häufiger installieren Vermieter jedoch Photovoltaikanlagen auf ihren Immobilien und bieten ihren Mietern den selbst produzierten Strom zum Erwerb an. Ein solcher Fall lag dem Urteil des Niedersächsischen FG zugrunde.
Der Kläger erbrachte Vermietungsleistungen, die jeweils unstrittig nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei waren. Auf den Dächern seiner Häuser hatte er jeweils eine Photovoltaikanlage inkl. eines Batteriespeichers installieren lassen. Der Kläger hatte mit seinen Mietern Zusatzvereinbarungen zum Mietvertrag geschlossen. Im Mietvertrag selbst fand sich keine Regelung zur Stromversorgung durch den Vermieter. Sie war auch nicht in den vereinbarten Betriebskosten enthalten. Vielmehr wurde ausdrücklich geregelt, dass der Mieter den Stromverbrauch mit den Stromanbietern im eigenen Namen abrechnet. Die Zusatzvereinbarung konnte unter Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Sofern der Mieter kündigte, wäre er jedoch dazu verpflichtet gewesen, die Kosten des Umbaus der Zähleranlage zu tragen.
Beide Anlagen maß...