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Grunderwerbsteuer | Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung
Das BMF hat die koordinierten Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer (Anwendung des , NWB NAAAH-69239) veröffentlicht (koordinierte Ländererlasse vom - 3-S452.1/41, NWB SAAAH-75243).
Hintergrund: Mit Urteil vom - II R 49/17, NWB NAAAH-69239, hat der BFH entschieden, dass beim Erwerb von Teileigentum der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern ist. Die Urteilsgrundsätze gelten auch beim Erwerb von Wohnungseigentum.
Im Hinblick auf die bisherige abweichende Verwaltungsübung sind die Grundsätze dieses Urteils beim Erwerb von Teileigentum oder Wohnungseigentum nur anzuwenden, ...