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Umsatzsteuerliche Beurteilung einer britischen Limited mit Geschäftsleitung im Inland
Auswirkungen des Brexit auf die Limited
Vom Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union sind insbesondere Unternehmen in der britischen Rechtsform einer „private company limited by shares“ (kurz: Limited) mit Verwaltungssitz in Deutschland betroffen. Davon existieren schätzungsweise 8.000 bis 10.000 in Deutschland.
Der nachstehende Beitrag erläutert die zivilrechtlichen und umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen für diese Gesellschaften. Der zum erfolgte harte Brexit wirkt sich auf die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft und Rechnungslegung aus.
I. Ausgangssituation
Aufgrund des Brexit-Referendums vom ist das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich) am aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten. Ab dem gewährleistete ein zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandeltes Austrittsabkommen die weitgehende Fortgeltung von Unionsrecht für das Vereinigte Königreich bis Ende 2020. In diesem Übergangszeitraum unterlagen in Deutschland ansässige gewerbliche Unternehmen (d. h. gewerbliche Unternehmen mit Ort der Geschäftsleitung im Inland) britischer Rechtsform dem Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit und ware...