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Update Bauabzugsteuer – Überblick über aktuelle Rechtsfragen
Nicht zuletzt nach der grundlegenden Entscheidung des (BStBl 2020 II S. 552) stellen sich bei der Anwendung der Vorschriften zur Bauabzugsteuer zahlreiche Rechtsfragen. Diese Form der Steuererhebung bekam in der Praxis bisher teilweise zu geringe Aufmerksamkeit, obwohl wegen des seit Jahren anhaltenden Booms die Baubranche an Bedeutung gewonnen hatte. Dabei sollten sich zumindest alle immobilienorientierten Unternehmen wie Bauträger, Bestandhalter, Vermieter etc. über die Rechtsfolgen der Bauabzugsteuer bewusst sein. Dies ist auch deshalb notwendig, weil die Rechtsprechung und die Finanzverwaltung den Steuerabzug bei Bauleistungen sowie den Begriff des Bauwerks sehr weit auslegen und damit das gesamte Baugewerbe erfassen wollen.
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Geltungsbereich
[i] Ritzkat, Bauabzugsteuer, infoCenter, NWB VAAAB-04783 Ein Auftraggeber (Leistungsempfänger von Bauleistungen), der Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist, ist grundsätzlich verpflichtet, für erhaltene Bauleistungen (an Bauwerken) einen 15 %igen Steuerabzug auf die Gegenleistung für den Auftragnehmer (Leistenden) vorzunehmen, soweit keine Ausnahmetatbestände (z. B. Freistellungsbescheinigung i. S. des § 48b EStG; k...