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Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung (Teil 1)
Regelungen für krankenversicherungsfreie JAE-Übergrenzer
Arbeitnehmer, die mit ihrem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt (JAE) die für sie geltende allgemeine oder besondere JAE-Grenze überschreiten, sind kraft gesetzlicher Vorgabe krankenversicherungsfrei und können somit grds. wählen, ob sie ihren Krankenversicherungsschutz im [i]Eilts, NWB 3/2021 S. 199System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der privaten Krankenversicherung (PKV) ansiedeln, wobei der einmal gewählte Übertritt in die PKV bis auf wenige Ausnahmen unumkehrbar ist. Es stellt sich alsdann die Frage, ob eine Beteiligung des Arbeitgebers an den zu zahlenden Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung in gleichem Maße erfolgt wie es im Fall einer angenommenen Versicherungspflicht der Fall wäre. Im Beitrag werden die dazu aktuell geltenden Vorschriften dargestellt.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Zuschüsse für JAE-Übergrenzer bei freiwilliger Mitgliedschaft in der GKV
[i]Rechtsanspruch auf den BeitragszuschussFreiwillige Mitglieder tragen den – gesamten – Krankenversicherungsbeitrag allein (§ 250 Abs. 2 SGB V). Es wird nicht danach differenziert, welcher Lebenssachverhalt der freiwilligen Mitgliedschaft zugrunde liegt; die Regelung gilt also ausnahmslos für alle freiwilligen ...