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RENO Nr. 4 vom Seite 2

Tipps und Tricks in der Zwangsvollstreckung: Pfändung bei mehreren Drittschuldnern?

Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt; Wuppertal

Wie ist vorzugehen, wenn dem Gläubiger mehrere Ansprüche bekannt sind, die gepfändet werden könnten – wenn also z. B. Arbeitgeber und Bankverbindung bekannt sind? Der nachfolgende Beitrag will Ihnen hierzu einige Tipps geben, um effektiv vollstrecken zu können.

Wie erhalten Sie Kenntnis über mögliche pfändbare Ansprüche?

a) Vermögensauskunft des Schuldners

Sofern dem Gläubiger ein vollstreckbarer Titel vorliegt, ist der Schuldner verpflichtet, auf Antrag des Gläubigers eine Vermögensauskunft abzugeben. Zuständig für die Abnahme der Vermögensauskunft ist der Gerichtsvollzieher. Der Gerichtsvollzieher bestimmt einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft, in welchem der Schuldner ein Vermögensverzeichnis ausfüllen muss: Der Gerichtsvollzieher befragt den Schuldner und trägt dessen Angaben am PC in das amtliche Formular ein. Neben den Fragen nach den persönlichen Daten sind insbesondere Angaben zu den Vermögensverhältnissen, wie z. B. Arbeitgeber, Bezug von Sozialleistungen, Konten, (Bau-)Sparverträge, Lebensversicherungen etc. zu machen.

b) Andere Quellen

Die günstigste Informationsquelle ist häufig der Mandant. Gegebenenfalls liegen dem Gläubiger Unterlagen vor, aus welchen sich pfändba...