Online-Nachricht - Donnerstag, 01.04.2021

Grunderwerbsteuer | Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung (BMF)

Das BMF hat die koordinierten Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer (Anwendung des ) veröffentlicht (koordinierte Ländererlasse v. - 3-S452.1/41).

Hintergrund: Mit hat der BFH entschieden, dass beim Erwerb von Teileigentum der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern ist. Die Urteilsgrundsätze gelten auch beim Erwerb von Wohnungseigentum (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 21.1.2021).

Im Hinblick auf die bisherige abweichende Verwaltungsübung sind die Grundsätze dieses Urteils beim Erwerb von Teileigentum oder Wohnungseigentum nur anzuwenden, wenn der Notarvertrag nach dem [Tag der Veröffentlichung im Bundessteuerblatt des ] geschlossen worden ist.

Hinweis:

Die koordinierten Ländererlasse sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB IAAAH-75242