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Nds. Pflegekammer | Abwehr von Kompetenzüberschreitungen
Die Pflegekammer Niedersachsen muss ihre Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen v. zurückziehen und die Veröffentlichung und Verbreitung dieser Stellungnahme unterlassen.
Der Senat meint, es bestehe zwar ein öffentliches Interesse an einer unbeeinträchtigten Information des Ministeriums. Es überwiege aber das Interesse des Kammerpflichtmitglieds, Kompetenzüberschreitungen durch die Pflegekammer abzuwehren. Der Pflegekammer werde eine Äußerung gegenüber dem Ministerium nicht unmöglich gemacht. Eine abwägende, die Gegenposition berücksichtigende Stellungnahme bleibe möglich. [i]Kleine-Cosack, NWB 12/2021 S. 859Zu verlautbaren sei das abwägend gebildete Gesamtinteresse der Kammermitglieder. Da der ...