Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verlängerung der Steuererklärungsfrist
Das , NWB IAAAH-67262 (BStBl 2021 I S. 44), wurde aufgehoben. Angesichts der durch die Corona-Pandemie verursachten Ausnahmesituation hat der Gesetzgeber die durch (BStBl 2021 I S. 44) um einen Monat verlängerte Erklärungsfrist für das Kalenderjahr 2019 für Steuererklärungen, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt werden, allgemein um fünf bzw. sechs Monate verlängert (, NWB MAAAH-74059).
Das BMF führt aus: Das Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen sowie zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 (BGBl 2021 I S. 237) ist am