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Steuerliche Behandlung von Entschädigungen, die den ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Vertretungsorgane ab 2002 gezahlt werden
Euro-Umstellung und Anpassung an R 13 Abs. 3 LStR 2002
Wegen zahlreicher Anfragen von Kommunen ist wegen der Umstellung auf Euro und den Änderungen in R 13 Abs. 3 LStR 2002 beabsichtigt, die Erlasse zur steuerlichen Behandlung von Entschädigungen, die den ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Vertretungsorgane gezahlt werden, entsprechend den anliegenden Entwürfen anzupassen und im Anschluss an die LSt V/2001 (26. – ) bekannt zu machen. Zu den beabsichtigten Änderungen bemerkt das FinMin Bayern Folgendes:
Entsprechend den allgemeinpolitischen Vorgaben, dass die Einführung des Euro nicht mit Verbesserungen oder Verschlechterungen verbunden sein soll, sind die steuerfreien DM-Monats-Beträge mit dem amtlichen Umrechnungskurs von 1,95583 umgestellt und auf volle Euro gerundet worden.
Die übrigen Änderungen beruhen auf die Anhebung des steuerfreien Mindestbetrags in R 13 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LStR auf monatlich 154 € und die Einführung eines allgemeinen Freibetrags von monatlich 154 € bei Wegfall der 1/3 -Regelung gemäß R 13 Abs. 3 Satz 3 LStR.