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Umsatzsteuer | Rücknahme der Gestattung der Istbesteuerung im Gründungsjahr
Der für die Gestattung der Istbesteuerung nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG maßgebliche Gesamtumsatz im Gründungsjahr ist durch Schätzung zu ermitteln. Hierbei ist der Umsatz auf der Grundlage der voraussichtlichen Verhältnisse des Gründungsjahres und nach Maßgabe der Sollbesteuerung zu schätzen und auf einen Jahresumsatz hochzurechnen.
Die [i]Klägerin hatte bereits Teilleistung über 450.000 € erbracht Klägerin im Streitfall XI R 41/18 war eine am gegründete GbR. Sie beantragte beim Finanzamt die Istbesteuerung und ging dabei von Umsätzen i. H. von 30.000 € für 2011 aus. Das Finanzamt gestattete mit Bescheid vom die Istbesteuerung. Bereits im November 2011 hatte die Klägerin aber einen Vertrag über die Errichtung einer Photovoltaikanlage zum Gesamtpreis von ca. 1.258.000 € netto abgeschlossen; die Anlage sollte noch im Jahr 20...