Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bestimmung des Nettoveräußerungswerts zu Vollkosten
I. Einführung
Für die Bewertung des Vorratsvermögens gilt ein strenges „lower of cost or net realisable value“-Prinzip. Zu jedem (Berichts-)Stichtag ist die Werthaltigkeit der Vorräte ( inventories) zu belegen (IAS 2.9). Der relevante Vergleichs- und damit Bewertungsmaßstab für den Wertansatz at cost ist der Nettoveräußerungswert ( net realisable value). Nach der abstrakten Definition gilt der geschätzte, im normalen Geschäftsverlauf erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zu Fertigstellung ( costs of completion) und der geschätzten notwendigen Kosten eines Verkaufs ( costs to make the sale) als Referenz (IAS 2.6). Vorgesehen ist eine absatzmarktorientierte Bestimmung, die aufgrund der unternehmensspezifischen Schätzungen nicht zu einer Übereinstimmung mit dem beizulegenden Zeitwert führt (IAS 2.7, IFRS 13.6(c)). Es fehlt insbesondere für die costs to make the sale an einer Konkretisierung des Umfangs der zu berücksichtigenden Kosten bis zur Erlangung der Absatzreife, also dem geschätzten Verkauf. Denkbar wäre daher eine Berücksichtigung:
aller Kosten, die noch bis zu einem geschätzten Verkauf anfallen, somit eine Vollkostenbetrachtung oder
nur der zusätz...