Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung
Steuerliche Folgen in Deutschland und Entleiherhaftung
Für international aufgestellte Unternehmen und in Konzernen ergeben sich regelmäßig Situationen, in denen Arbeitnehmer für eine andere Gesellschaft arbeiten, als für die, bei der sie formal angestellt sind. Insbesondere Homeoffice, Organisationsstrukturen nach Tätigkeitsschwerpunkten oder Ähnliches lassen die Grenzen, die durch Rechtsformen gesetzt werden, verschwimmen. Das wirft nicht nur arbeitsrechtliche Fragen auf, sondern führt auch zu lohnsteuerlichen Problemen. Situationen, in denen Mitarbeiter einer ausländischen Konzerngesellschaft im Inland eingesetzt werden, können der Lohnsteuer unterliegen.
Im Folgenden sollen die steuerlichen Folgen der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung dargelegt werden. Dabei wird die Abgrenzung zwischen § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, der den (ausländischen) Arbeitgeber zum Lohnsteuerabzug verpflichtet (gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung) und § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG, der bei Arbeitnehmerentsendungen den aufnehmenden Arbeitgeber zum Lohnsteuerabzug heranzieht, aufgezeigt.
I. Steuerliche Folgen in Deutschland
Es gilt zu unterscheiden, ob die Arbeitnehmer in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sind. Werden unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer durch einen ausländ...