Online-Nachricht - Donnerstag, 25.03.2021

Finanzierung | KfW-Sonderprogramm verlängert, Kreditobergrenzen erhöht (BMF)

Die Bundesregierung und die KfW verlängern das KfW-Sonderprogramm bis zum und erhöhen zum die Kreditobergrenzen. Hierauf macht das BMF aktuell aufmerksam.

Hintergrund: Das KfW-Sonderprogramm ist am gestartet und hat in einem Jahr Unternehmensfinanzierungen in Höhe von insgesamt 49 Mrd. Euro zur Abfederung der Corona-Krise ermöglicht.

Die Änderungen im Überblick:

Das KfW-Sonderprogramm wird inklusive des KfW-Schnellkredits bis zum verlängert (bislang bis zum befristet).

Die maximalen Kreditbeträge für Kleinbeihilfen werden erhöht.

Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig

  • für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 1,8 Mio. Euro (bisher 800.000 Euro),

  • für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,125 Mio. Euro (bisher 500.000 Euro),

  • für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 675.000 Euro (bisher 300.000 Euro).

Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.

Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als 6 Jahren erhöhen wir die Kreditobergrenze von bisher 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro.

Hinweise:

Die Maßnahmen werden von der KfW zum umgesetzt. Die KfW-Corona-Hilfe steht Unternehmen zur Verfügung, die den Vorgaben des „Temporary Framework“ entsprechend nachweislich vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren. Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell ist ausgeschlossen.

Nähere Informationen zur KfW-Corona-Hilfe sind auf der Homepage der KfW veröffentlicht.

Quelle: BMF, Pressemitteilung v. sowie KfW online (il)

Fundstelle(n):
NWB PAAAH-74781