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StuB Nr. 7 vom Seite 273

Zweifelsfragen zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung

3. und 4. Update zum 3. Fachlichen Hinweis des IDW

WP/StB Dr. Niels Henckel

Der Beitrag stellt die wesentlichen Aspekte des dritten und vierten Updates des 3. Fachlichen Hinweises des IDW zu Zweifelsfragen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung dar.

Lüdenbach, Aktivierung rechtlich noch nicht entstandener, entscheidungsabhängiger Forderungen – Folgerungen für die Bilanzierung von Corona-Hilfen, StuB 4/2021 S. 137, NWB LAAAH-71638

Kernaussagen
  • In der Absicht, Bilanzierende und deren Abschlussprüfer in der Corona-Pandemie zu unterstützen, bezieht das IDW zu Fragen der Rechnungslegung und deren Prüfung Stellung.

  • In der neu aufgenommenen Frage 2.2.4 seines Updates positioniert sich das IDW zum relevanten Aktivierungszeitpunkt von November- und Dezemberhilfen.

  • Gegenstand der neu ergänzten Frage sind die bilanziellen Folgen in handelsrechtlichen Abschlüssen eines Mieters, dessen Vermieter ihm wegen coronabedingter Probleme („Lockdown“) Mietzugeständnisse gewährt, und zwar zum einen für vergangene Zeiträume (sog. Szenario 1) und zum anderen für zukünftige Zeiträume (sog. Szenario 2).

I. Überblick über die Fachlichen Hinweise des IDW

[i]Henckel, Ausweis von Mietzugeständnissen bei einem Vermieter, StuB 3/2021 S. 124, NWB PAAAH-69850 Zwirner/Zimny/Vodermeier, Jahresabschluss 2020 in der Corona-Pandemie, Beilage zu StuB 21/2021 S. 1, NWB UAAAH-62336 Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 12. Aufl. 2021, NWB NAAAH-36521 Die Corona-Pandemie hält an. Sie entwickelt sich, und darauf reagiert der Staat mit verschiedenen, auch gesetzgeberischen Maßnahmen. Diese wie auch das Verhalten der Menschen werfen zahlreiche Fragen auf, auch in Bezug auf die Rechnungslegung bilanzierender Unternehmen. In der Absicht, Bilanzierende und deren Abschlussprüfer zu unterstützen („Lösungsmöglichkeiten“ „abgestimmt und fundiert, aber eben auch zügig zu kommunizieren“), bezieht das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) zu Fragen der Rechnungslegung und deren Prüfung, die sich bei vielen Bilanzierenden stellen, Position. Es hat inzwischen drei fachliche Hinweise zur Rechnungslegung veröffentlicht:

  • Teil 1 vom zu Abschlüssen und Lageberichten zum ;

  • Teil 2 vom zu Abschlüssen und Lageberichten für Berichtsperioden, die nach dem enden;

  • Teil 3 vom ergänzt die ersten beiden Teile und wird sukzessive aktualisiert.

Der dritte Teil („Zweifelsfragen zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung und deren Prüfung“) hat das Format von „Frequently asked Questions“. Dieser Fragen- und Antworten-Katalog wurde jüngst zwei weitere Male ergänzt, indem das IDW unter dem Datum des ein drittes und unter dem Datum des ein viertes Update veröffentlichte. Die wesentlichen darin enthaltenen Aspekte sind Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen. Die Darstellung beschränkt sich auf Fragestellungen der Rechnungslegung; daneben behandelt das IDW auch Fragestellungen der Abschlussprüfung.

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