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Neues zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG
Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020 mit Fallbeispielen und Praxishinweisen
Das Jahressteuergesetz 2020 sieht neben zahlreichen ertragsteuerlichen Änderungen auch weitreichende Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag und den Sonderabschreibungen nach § 7g EStG vor. Für die Unternehmer bedeutet dies Verbesserungen, aber auch Verschlechterungen. Ein Teil der Änderungen gilt bereits rückwirkend ab 2020, ein anderer Teil ist erst ab 2021 zu beachten. Der Beitrag geht auch auf die mit dem sog. Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz vom gewährte Verlängerung der im Jahr 2020 endenden Investitionsfrist für Investitionsabzugsbeträge des Jahres 2017 ein.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Das JStG 2020 sieht zur zielgenaueren Ausgestaltung der Investitionsabzugsbeträge auch unter Berücksichtigung der besonderen Situation der Corona-Krise mehrere Änderungen im Bereich des § 7g EStG vor:
Die Investitionsabzugsbeträge wurden auf 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten erhöht (bislang 40 %);
für alle Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten gilt eine einheitliche Gewinngrenze i. H. von 200.000 €;
Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen können auch für vermietete begünstigte Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden;
nach Ablauf der...