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Widerruf bei Umsatzbesteuerung nach vereinnahmten Entgelten
Das zur Widerrufsmöglichkeit der Erteilung der Zustimmung zu einer Umsatzbesteuerung nach vereinnahmten Entgelten judiziert.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Bei Missbrauchsfällen ist das FA befugt, eine unter Widerrufsvorbehalt erteilte Zustimmung zur Besteuerung der Umsätze nach vereinnahmten Entgelten nach § 20 UStG zu widerrufen.
Eine Überprüfung, ob ein solcher Widerruf auszusprechen ist, erstreckt sich der Natur der Sache nach auch darauf, ob der Steuerpflichtige vereinnahmte Entgelte vollständig erklärt hat.
II. Sachverhalt (inkl. Verfahrensgeschichte)
Der Kläger war als Unternehmensberater tätig und versteuerte seine Umsätze aufgrund der unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilten Genehmigung nach vereinnahmten Entgelten. Im Sommer 2015 fand beim Kläger eine Betriebsprüfung des damals noch für den Kläger zuständigen FA an Amtsstelle statt. Dabei stellte die Betriebsprüferin fest, dass der Kläger neben seiner Tätigkeit als Unternehmensberater noch Geschäftsführer diverser Firmen war. Bei der Prüfung der Geschäftsbeziehungen zu diesen Firmen fiel der Betriebsprüferin das Fehlen einer Kontoverbindung eines Geldinstitutes in der Buchf...