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Rechteüberlassung bei beschränkter Steuerpflicht
[i] BMF, Schreiben v. 11.2.2021 - IV B 8 - S 2300/19/10016 :007, NWB MAAAH-70978; BMF, Schreiben v. 6.11.2020 - IV C 5 - S 2300/19/10016 :006, NWB GAAAH-63129 Mit zwei Schreiben v. und v. hat das BMF Regelungen zur beschränkten Steuerpflicht im Kontext von Rechteüberlassungen getroffen, bei denen die zugrunde liegenden Rechte in inländische Register eingetragen sind. Auch wenn im Ausgangspunkt Vereinfachungen angekündigt werden, zeigt der nähere Blick auf die (Neu-)Regelungen, dass sich in Einzelbereichen durchaus das Gegenteil, nämlich eine Verkomplizierung, einstellen könnte.
Das BMF interpretiert langjährig existierende Vorschriften zur beschränkten Steuerpflicht in einem vollkommen neuen Licht mit völkerrechtlich bedenklicher Reichweite.
Zu begrüßen ist eine Übergangsfrist in DBA-Fällen bis zum .
In hohem Maße bedenklich ist die rückwirkende Anwendung, insbesondere in allen noch offenen Nicht-DBA-Fällen mit Wirkung auch für die Vergangenheit, was die Grenze des strukturellen Vollzugsdefizits überschreiten kann.