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Verlustrücktrag: Weitere Anhebung der Höchstbetragsgrenzen in der Corona-Krise
Neuerungen durch das 3. Corona-Steuerhilfegesetz
Der Bundestag hat am den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD „zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ (sog. 3. Corona-Steuerhilfegesetz) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 19/26970 v. ) beschlossen. Der Bundesrat hat diesem am entsprechend zugestimmt. Die Gesetzesinitiative sieht viele weitere steuerliche Hilfsmaßnahmen zur Bekämpfung der pandemischen Folgen vor. Hierzu zählt insbesondere ein zukünftig erhöhter steuerlicher Verlustrücktrag durch weitere Anpassung der entsprechenden Höchstbetragsgrenzen.
I. Corona-Krise als praktischer Ausgangspunkt
Die anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen stellen für viele Branchen sowie insbesondere für Familien eine erhebliche Belastung dar.
Durch die aktuelle Gesetzesinitiative des sog. „3. Corona-Steuerhilfegesetzes“ geht es daher darum, Bürger sowie die Wirtschaft bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen weiterhin zu unterstützen. Das 3. Corona-Steuerhilfegesetz bündelt hierbei weitere Maßnahmen, die sehr schnell greifen sollen. Dabei ist es sinnvoll, die aufgrund der Corona-Pandemie geschwächte Kaufkraft zu stärken. Unternehm...